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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Chalets (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff „Unterkunft“) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Agentur / des Vermieters (nachfolgend zusammengefasst als „Vermieter“).

1.2 Abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Gast schriftlich individuell vereinbart wurden.

1.3  In sämtlichen Unterkünfte ist weder das Rauchen gestattet noch sind Haustiere erlaubt. Dies gebietet die Rücksichtnahme auf andere Reisende.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung der Unterkunft), der durch den Vermieter angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung der Unterkunft durch den Vermieter und die Zahlung der vereinbarten Gebühren durch den Gast. Die Bestätigung der Buchung der Unterkunft erfolgt schriftlich.

2.2 Erfolgt die Buchung der Unterkunft durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

3. Preise und Leistungen

3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen am Umfang der Buchung vornimmt, wie bspw. Anzahl der gebuchten Betten, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Vermieters sind, wenn nicht anders angegeben, sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von 6€ EUR erheben.

3.6 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Ausstellen einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein Schaden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Sofern die Entschädigung konkret berechnet wir, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für zu erbringende Leistungen unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Vermietung eingespart wird.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Unterkunft oder die gebuchten Leistungen, ohne dies der Agentur rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

5. Rücktritt der Agentur

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3  Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Vermieters gefährdet erscheinen;
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung des A huesle für den gebuchten Zeitraum.

6.2 Die Unterkunft steht dem Gast ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-in). Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Diese kann in Abstimmung mit dem Vermieter im Einzelfall vereinbart werden.

6.3 Die Unterkunft ist vom Gast bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Agentur das Recht, die Unterkunft nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft dem Vermieter spätestens um 10 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft bis 12 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Agentur nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen späteren Check-out, dieser kann in Abstimmung mit dem Vermieter im Einzelfall vereinbart werden.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.